Was bedeutet Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der sich in keinem Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse befindet.
Die Bezeichnung „Wahlarzt“ weist auf das Recht der Patienten hin, sich den Arzt frei wählen zu können.
Sie werden als Privatpatient behandelt und müssen die Rechnung vorerst selbst bezahlen.
Es gibt die Möglichkeit sich einen Teil der bezahlten Summe bei der Krankenkasse und/oder bei einer Privatversicherung zurück zu holen.
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